Ab 1. Januar 2027 wird es ein neues Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben: das Altersvorsorgedepot. Damit können Sie Schritt für Schritt Vermögen für Ihren Ruhestand aufbauen und der Rentenlücke vorbeugen – flexibel, transparent und mit verbesserten Renditechancen.
und bleiben jetzt schon über Altersvorsorge und staatliche Förderung informiert.
sobald das Altersvorsorgedepot bei der Kreissparkasse Verden verfügbar ist. So können Sie es rechtzeitig eröffnen, um direkt im Januar 2027 mit dem Sparen loszulegen.
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Sie möchten jetzt schon die Chancen der Kapitalmärkte nutzen? Eröffnen Sie ein Depot und warten nicht, bis das Altersvorsorgedepot kommt.
Sie profitieren von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Diese sind abhängig davon, wie viel Sie pro Jahr verdienen, wie viel Sie in Ihrem Fördervertrag (bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr) einzahlen und wie Ihr persönlicher Zulagenanspruch aussieht.
So berechnet sich die Grundzulage: Für die ersten 360 Euro im Jahr erhältst du 50 Cent je eingezahltem Euro, d. h. bis zu 180 Euro Zulage. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro im Jahr erhalten Sie 25 Cent je Euro, d. h. zusätzlich bis zu 360 Euro Zulage.
In der Ansparphase erhalten Sie steuerliche Begünstigungen durch
Beispiel: Zahlen Sie 100 Euro im Monat, erhalten Sie für die ersten 360 Euro 180 Euro Zulage, für die restlichen 840 Euro bekommen Sie 210 Euro Zulage. Damit ergibt sich bei einer Einzahlung von 1.200 Euro p. a. eine Gesamteinzahlung von 1.590 Euro auf dein Altersvorsorgedepot. Haben Sie Kinder, erhöht sich die Förderung zusätzlich um 300 Euro je Kind.
Ab 1. Januar 2027 können Verträge zum neuen Altersvorsorgedepot angeboten und von Kund*innen abgeschlossen werden.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich grundsätzlich an alle, denn mit ihm kann man langfristig für das Alter vorsorgen und dabei von staatlicher Förderung und Steuervorteilen profitieren. Je nach Ihrer individuellen Situation ergeben sich für Sie unterschiedliche Vorteile.
Grundsätzlich gilt: Je länger Sie investierst, desto besser können Schwankungen ausgeglichen werden.
• Sie werden weiterhin gefördert, wenn Sie in der Elternzeit sind bzw. Kranken- oder Übergangsgeld erhalten.
• Bei einem Minijob muss eine Rentenversicherungspflicht vorliegen, damit Sie eine Förderung erhalten.
• Ehepartner von förderberechtigten Personen, die selbst nicht förderberechtigt sind, können ebenfalls staatliche Grundzulagen und ggf. Kinderzulagen erhalten. Sie führen dazu ein eigenes Altersvorsorgedepot und erhalten die Förderung separat.
Der Grundgedanke ist, das Geld langfristig anzusparen und erst im Ruhestand darauf zuzugreifen. Sie können dabei selbst entscheiden, wie Sie Ihr Geld im Alter ausgezahlt bekommen wollen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein geplantes staatlich gefördertes Wertpapierdepot für Ihre private Altersvorsorge. Sie investieren dabei regelmäßig in Wertpapiere wie ETFs, wodurch Ihr Geld anders als beim klassischen Sparen am Kapitalmarkt angelegt ist. Das bedeutet mehr Schwankungen, aber langfristig bessere Renditechancen.
Sparende sollen über viele Jahre hinweg Vermögen aufbauen können, das im Ruhestand zusätzliche finanzielle Sicherheit gibt – zwar ohne Garantiezusage, aber mit höheren Renditechancen als beispielsweise bei bestehenden Riester-Produkten seit 2002.
Im Unterschied zum herkömmlichen Depot ist das Altersvorsorgedepot ganz klar auf den Ruhestand ausgerichtet, wodurch das Produkt besonderen Regeln für Förderung, Anlagespektrum, Auszahlung und Vererbung unterliegt.
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