Die Zinsen für Ratensparverträge mit variablem Zins (und zusätzlicher Prämie) werden regelmäßig an einen Referenzzins angepasst. Sie werden angeglichen, wenn sich der Referenzzins verändert.
Referenzzinssatz zum
30.04.2023 = 0,98 %
Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -1,17 %.
Basiszinssatz =
0,01 % seit 15.02.2016
Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.
Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.
Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.
Referenzzinssatz zum
30.04.2023 = 0,12 %
Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -2,03 %
Basiszinssatz =
0,01 % seit 26.01.2018
Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.
Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.
Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.
Referenzzinssatz zum
30.04.2023 = 0,98 %
Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -0,52 %.
Basiszinssatz =
0,01 % seit 26.01.2018
Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.
Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.
Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.