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Referenz­zins

Zinsanpassungsklausel schafft Klarheit 

Referenz­zins

Zinsanpassungsklausel schafft Klarheit 

Ratensparverträge mit variablem Zins

Überblick

Überblick 

Die Zinsen für Ratensparverträge mit variablem Zins (und zusätzlicher Prämie) werden regelmäßig an einen Referenz­zins angepasst. Sie werden angeglichen, wenn sich der Referenz­zins verändert.

S-VERplant.de / S-Vorsorgesparen flexibel bis 31.12.2017

S-VERplant.de / S-Vorsorgesparen flexibel bis 31.12.2017

Referenzzinssatz zum
31.01.2024 = 1,45%

Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -0,71 %.

Basiszinssatz =
0,01 % seit 15.02.2016

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.

Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.

Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.

S-VERplant.de / S-Vorsorgesparen flexibel ab 2018

S-VERplant.de / S-Vorsorgesparen flexibel ab 2018

Referenzzinssatz zum
31.01.2024 = 0,75 %

Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -1,40 %

Basiszinssatz =
0,01 % seit 26.01.2018

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.

Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.

Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.

S-Vorsorge­Plus

S-Vorsorge­Plus

Referenzzinssatz zum
31.01.2024 = 1,45 %

Aufgrund des Referenzzinses ergibt sich rechnerisch ein Basiszins von -0,06 %.

Basiszinssatz =
0,01 % seit 26.01.2018

Aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ergibt die Anwendung der Zinsgleitklausel einen Basiszins, der Null beträgt bzw. ein negatives Vorzeichen trägt.

Die Kreissparkasse Verden zahlt jedoch zur Zeit freiwillig - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anstelle dessen einen Basiszins in Höhe von 0,01 % p. a.; die Kreissparkasse Verden ist jederzeit berechtigt, diese freiwillige Zahlung einzustellen. Die Zinsgleitklausel gilt unverändert und wird, wenn der hieraus abgeleitete Basiszins größer 0,01 % p. a. sein sollte, wieder uneingeschränkt und ohne Zuschläge zur Anwendung gelangen.

Die Anpassung an den Referenzzinssatz erfolgt vierteljährlich an den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober mit Wirkung für den 15. Kalendertag des folgenden Monats.

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