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Ihre persönlichen Ansprechpartner
 

   Dr. Beate Patolla

Geschäftsführerin
04231 16-9020

   Sylke List-Pfaff

Treuhandstiftung
04231 16-9023 (vormittags)

Antrag stellen

Antrag stellen

Antrag stellen

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Eine Förderung beantragen

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, füllen Sie einfach das Formular aus. Fertig.

Senden Sie den unterschriebenen Antrag bitte an:
Stiftung der Kreissparkasse Verden
Dr. Beate Patolla
Ostertorstraße 16
27283 Verden

Termine

Termine

Anträge recht­zeitig stellen

Anträge an die Stiftung können Sie jeder­zeit stellen, wir sammeln die Unter­lagen und legen sie auto­matisch in der nächsten Sitzung den Stiftungs­gremien vor.
 
Die Stiftungs­gremien ent­scheiden über die Ver­gabe der Stiftungs­mittel zwei Mal im Jahr.

Annahme­schluss für Anträge, die im Früh­jahr beschlossen werden sollen:

15. April


Annahme­schluss für Anträge, die im Herbst beschlossen werden sollen:

15. Oktober

Förderkriterien

Förderkriterien

Unterstützung für gute Projekte

Gemein­nützige Vereine und Institutionen aus dem Land­kreis Verden können einen Antrag an die Stiftung der Kreissparkasse Verden stellen.

Die Maß­nahme, für die eine Unter­stützung beantragt wird, muss den Satzungs­zwecken des Vereins und den Förder­zwecken der Stiftung entsprechen.

Die Förderzwecke der Stiftung der Kreissparkasse Verden:

  • Kunst und Kultur
  • Denk­mal- und Heimat­pflege
  • Natur- und Umwelt­schutz
  • Jugend- und Alten­pflege
  • Soziale Maß­nahmen
  • Wissen­schaft und For­schung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • allgemeine Kosten
  • laufende Kosten
  • Personal­kosten
  • Reisen
  • kommunale Aufgaben
  • bereits begonnene Maß­nahmen
  • Dauer­förder­ungen
Klimaschutzaktion

Klimaschutzaktion

Klimaschutz-Aktion

Es gibt zurzeit viele gute Gründe, Energie zu sparen und auf Klima­schutz zu achten.

Wir möchten deshalb gemein­nützige Vereine und Institutionen aus dem Landkreis Verden bei Maß­nahmen zum Klima­schutz, zur Energie­effizienz oder zur Nutzung erneuer­barer Energien finanziell unter­stützen. Ziel ist die dauer­hafte Redu­zierung oder Bindung von CO2.

Bis zu 5.000 Euro können für ein nach­haltiges Projekt bean­tragt werden. Insge­samt stehen 50.000 Euro zur Ver­fügung.

Wir freuen uns auf inno­vative und nach­haltige Projekt­anträge!

Das gilt es bei der Antragstellung zu beachten:

  • Antrags­berechtigt sind alle gemein­nützigen Vereine/Institutionen aus dem Landkreis Verden.
  • Gefördert werden maximal 5.000 Euro je Verein. Der Antrag­steller muss einen ange­mes­senen Eigen­anteil leisten.
  • Die Förder­mittel sind insbe­sondere für Ver­eine/Institu­tionen gedacht, die keine Mög­lichkeit haben, Mittel über die kom­munale Richtlinie zu erhalten.
  • Ziel ist es, möglichst viel CO2 dauer­haft einzu­sparen oder zu binden. Zumin­dest eine Schätzung der möglichen CO2‑Ein­sparung/‑Bindung ist erfor­derlich.
  • Förder­fähig sind alle Maß­nahmen, die dem Klima­schutz, der Energie­effizienz und der Nutzung erneuer­barer Energien dienen.
  • Beispiele: Umstellung auf erneuer­bare Energie­träger, effiziente Heizungs­technik (Solar­thermie­anlagen, Biomasse­anlagen, Wärme­pumpen, Hybrid­heizungen), Solar­strom/Photo­voltaik­anlagen, Dach- oder Fassaden­begrünung, Umstellung der Beleuchtung, Begrünung/Rück­führung ver­siegelter Flächen sowie Maß­nahmen, die einen beson­deren Bei­trag zum Klima­schutz leisten, das heißt eine dauer­haft hohe CO2‑Ein­sparung/‑Bindung auf­weisen.
  • Nicht geför­dert werden: Aus­tausch von Haus­halts­geräten (Kühl­schränke, Spül­maschinen) oder Klein­geräten.
  • Die Maßnahme muss eigene (oder lang­fristig gemie­tete) Ob­jekte des Vereins/der Insti­tution betreffen.
  • Bei der Bewerbung der Aktion werden die Vereine/Institu­tionen gebeten, sich um weitere Förder­möglich­keiten, z. B. von der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) oder vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) zu bemühen. Hierzu lohnt sich ggf. eine Beratung z. B. bei einer Sparkasse oder Bank.
  • Die besten Ideen gewinnen, d. h. die Förder­mittel werden nicht im Wind­hund-Ver­fahren vergeben.

Bereits durch­geführte oder begonnene Maß­nahmen werden nicht gefördert.

Einsende­schluss für die Anträge ist der 15. April 2025.

Über die Ent­scheidung zu Ihrem Antrag informieren wir Sie voraus­sichtlich Mitte Juli 2025.

Antrag stellen

Wenn Sie sich mit Ihrem Klima­schutz-Pro­jekt um eine Förderung bewerben möchten, füllen Sie einfach das nach­folgende Formular aus. Fertig.

Bitte beachten Sie die Regeln für die Aus­zahlung von Förder­mitteln.

Information zur Auszahlung von Zuwendungen

Formular für Anträge an die Stiftung

Senden Sie bitte den unter­schriebenen Antrag per Post an:

Stiftung der Kreissparkasse Verden
Dr. Beate Patolla
Ostertorstraße 16
27283 Verden

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