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Ihre persönlichen Ansprechpartner
 

   Dr. Beate Patolla

Geschäftsführerin
04231 16-9020

   Sylke List-Pfaff

Treuhandstiftung
04231 16-9023 (vormittags)

Klima­schutz­aktion

Förderung bean­tragen und das Klima schützen

Klima­schutz­aktion

Förderung bean­tragen und das Klima schützen

Es gibt viele gute Gründe, auf Klima­­schutz zu achten – wir freuen uns auf Ihre Projekt­anträge.

Klimaschutzaktion

Klimaschutzaktion

Wir möchten gemeinnützige Vereine und Institutionen aus dem Landkreis Verden bei Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Ziel ist die dauerhafte Reduzierung oder Bindung von CO2.

Bis zu 5.000 Euro können für ein nachhaltiges Projekt beantragt werden.

Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung.

Wir freuen uns auf innovative und nachhaltige Projektanträge!

Das gilt es bei der Antragstellung zu beachten:

  • Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine/Institutionen aus dem Landkreis Verden.
  • Gefördert werden maximal 5.000 Euro je Verein. Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil leisten.
  • Die Fördermittel sind insbesondere für Vereine/Institutionen gedacht, die keine Mög­lichkeit haben, Mittel über die kommunale Richtlinie zu erhalten.
  • Ziel ist es, möglichst viel CO2 dauerhaft einzusparen oder zu binden. Zumindest eine Schätzung der möglichen CO2‑Einsparung/‑Bindung ist erforderlich.
  • Förderfähig sind alle Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
  • Beispiele: Umstellung auf erneuerbare Energieträger, effiziente Heizungstechnik (Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Hybridheizungen), Solarstrom/Photovoltaikanlagen, Dach- oder Fassadenbegrünung, Umstellung der Beleuchtung, Begrünung/Rückführung versiegelter Flächen sowie Maßnahmen, die einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, das heißt eine dauerhaft hohe CO2‑Einsparung/‑Bindung aufweisen.
  • Nicht gefördert werden: Austausch von Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Spülmaschinen) oder Kleingeräten.
  • Die Maßnahme muss eigene (oder langfristig gemietete) Objekte des Vereins/der Institution betreffen.
  • Bei der Bewerbung der Aktion werden die Vereine/Institutionen gebeten, sich um weitere Fördermöglichkeiten, z. B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu bemühen. Hierzu lohnt sich ggf. eine Beratung z. B. bei einer Sparkasse oder Bank.
  • Die besten Ideen gewinnen, d. h. die Fördermittel werden nicht im Windhund-Verfahren vergeben.

Bereits durch­geführte oder begonnene Maß­nahmen werden nicht gefördert.

Einsende­schluss für die Anträge ist der 15.04.2026.

Über die Ent­scheidung zu Ihrem Antrag informieren wir Sie voraussichtlich Mitte Juli 2026.

Antrag stellen

Wenn Sie sich mit Ihrem Klima­schutz-Pro­jekt um eine Förderung bewerben möchten, füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Fertig.

Information zur Auszahlung von Zuwendungen

Formular für Anträge an die Stiftung

Senden Sie bitte den unter­schriebenen Antrag per Post an:

Stiftung der Kreissparkasse Verden
Dr. Beate Patolla
Ostertorstraße 16
27283 Verden

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