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Vorteile

Nachhaltig wachsen mit dem S‑Transformationskredit

Der S‑Transformationskredit bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine Finanzierungs­möglichkeit für konkrete Vorhaben im Rahmen ihrer nachhaltigen Transformation – im Einklang mit den Anforderungen des Finanzierungs­rahmen­werks der Sparkassen-Finanzgruppe.

So können zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Umstellung auf Elektromobilität unterstützt werden – immer vorausgesetzt, sie entsprechen den Kriterien des Rahmenwerks.
Gemeinsam mit Ihnen entwickelt Ihre Sparkasse passgenaue Finanzierungs­lösungen für Ihre Branche – ob Baugewerbe, Handel oder Landwirtschaft – und begleitet Sie verlässlich auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Passgenaue Finanzierung für kleine und mittlere Unternehmen – im Einklang mit dem Finanzierungs­rahmenwerk der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Finanzierungen für über 200 definierte Verwendungs­zwecke – zum Beispiel in den Bereichen Energie­effizienz, Elektromobilität oder erneuerbare Energien
  • Auswahl geeigneter Maßnahmen gemeinsam mit Ihrer Sparkasse – abgestimmt auf Ihre individuellen Ziele
  • Übersicht erhalten, ob eine geplante Investition als nachhaltig gelten und klassifiziert werden kann – orientiert an europäischen und internationalen Standards
  • Transparenz zeigen – durch Ihre Kundeninformation zur nachhaltigen Finanzierung
  • Kein Vorwissen erforderlich: Ihre Sparkasse begleitet Sie Schritt für Schritt
  • Einfache und schnelle Abwicklung

Gut zu wissen

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das Finanzierungsrahmenwerk entwickelt, damit Unternehmen Orientierung für ihre nachhaltige Aufstellung erhalten. Angelehnt an die Nachhaltigkeits­ziele der Vereinten Nationen und der EU-Taxonomie, klassifiziert das Finanzierungs­rahmenwerk nachhaltige Investitionen – und dies aus über 200 branchen­übergreifenden Verwendungs­zwecken. Erfüllt Ihre Investition seine Kriterien, kann sie mit dem S‑Transformationskredit finanziert werden.

Ihr Einstieg ist leicht gemacht

Finden und planen Sie mit Ihrer Sparkasse passende Maßnahmen für Ihre nachhaltige Transformation – ganz einfach und persönlich.

Verwendungszwecke

Es gibt viele Investitions­möglichkeiten – finden Sie Ihre

Besonders in den Bereichen Energieerzeugung, Steigerung der Energieeffizienz und E-Mobilität gibt es einfache Maßnahmen, die für fast alle Branchen relevant sind. Insgesamt kommt der S‑Transformationskredit für über 200 konkrete Verwendungszwecke (im Einklang mit den Voraussetzungen des Finanzierungsrahmenwerks) in Betracht, um Ihre nachhaltige Transformation mit passgenau vereinbarten Finanzierungskonditionen zu gestalten. In den folgenden Beispielszenarien erhalten Sie einen ersten Einblick, welche vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der S‑Transformationskredit unterstützen kann.

Zurück in den Kreislauf: Maschinen zur Material­rück­gewinnung

Ein regionaler Entsorgungs­betrieb möchte ungefährliche Kunststoffe aus Gewerbe­abfällen effizienter trennen und recyceln.

Energetische Sanierung: Weniger CO₂, mehr Preissicherheit

Ein mittelständisches Produktions­unternehmen plant die energetische Sanierung seines Firmen­standorts.

Energieeffizienz: Arbeiten mit smarten Lösungen

Ein Co-Working-Space möchte seine Arbeits­räume je nach Auslastung energiesparender gestalten.

E-Mobilität: Ein Pflegedienst modernisiert seine Flotte

Für einen Pflegedienst ist es an der Zeit, seine alten Verbrenner-Fahrzeuge gegen Elektro­modelle auszutauschen.

Ihr Einstieg ist leicht gemacht

Finden und planen Sie mit Ihrer Sparkasse passende Maßnahmen für Ihre nachhaltige Transformation – ganz einfach und persönlich.

Nähere Informationen zur Klassifizierung der nachhaltigen Finanzierung erhalten Sie unter den folgenden Links:

Weitere Informationen zum Finanzierungsrahmenwerk PDF-Dokument ansehen
Bestätigung der ESG-Ratingagentur ISS Corporate Solution PDF-Dokument ansehen
Voraussetzungen

Voraussetzungen für den nachhaltigen S‑Transformationskredit

Damit eine Finanzierung Ihres Vorhabens durch einen S‑Transformationskredit möglich ist, müssen sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihr Vorhaben zuerst in den Anwendungsbereich des S‑Transformationskredits fallen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

So gehts zum S‑Transformationskredit – und zu Ihrem Kundeninformations­dokument

Vier Symbole zeigen nacheinander Sprechblasen, Dokumente, eine Checkliste und eine Urkunde mit Schleife, verbunden durch Pfeile.
  1. Ganz gleich, ob Sie schon konkrete Ideen haben oder bei der Planung von Nachhaltigkeits­maßnahmen unterstützt werden wollen: Vereinbaren Sie eine Beratung bei Ihrer Sparkasse.
  2. Ihre Sparkasse prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe sowie die oben erläuterten speziellen Voraussetzungen für einen S‑Transformationskredit vorliegen, und unterstützt Sie anschließend bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
  3. Wurde der Kredit bewilligt, reichen Sie die erforderlichen Nachweise zur vereinbarungs­gemäßen Verwendung des zweck­gebundenen S‑Transformationskredit bei Ihrer Sparkasse ein.
  4. Nachdem Sie die vereinbarungs­gemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen haben, erhalten Sie ein Informationsdokument. Dieses bestätigt, dass Ihr Finanzierungs­vorhaben die Nachhaltigkeits­anforderungen des Finanzierungs­rahmenwerks erfüllt.
    Fertig!
FAQ

FAQ

Antworten auf häufige Fragen zum S‑Transformationskredit, zu Voraussetzungen und ersten Schritten für Ihre nachhaltigen Investitionen.

Was ist der S‑Transformationskredit?

Der S‑Transformationskredit ist eine Finanzierungslösung für kleine und mittlere Betriebe ohne CSRD-Berichtspflicht1, um sie bei ihrer nachhaltigen Transformation zu unterstützen. Der Kredit ermöglicht, bestimmte Finanzierungsvorhaben als nachhaltig zu klassifizieren und dafür ein Informations­dokument zu erhalten. In diesem Dokument informiert die Sparkasse darüber, dass das Finanzierungsvorhaben zum Datum des Kreditvertragsabschlusses die Nachhaltigkeits­anforderungen des Finanzierungs­rahmenwerks der Sparkasse erfüllt. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie den UN-Nachhaltigkeits­zielen und der EU-Taxonomie, ohne sämtliche Anforderungen dieser Standards zu erfüllen.

Für wen ist der S‑Transformationskredit?

Der S‑Transformationskredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht1 fallen. Er wurde speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstandes zugeschnitten, um den Weg zu einer nachhaltigen Unternehmens­aufstellung gezielt zu unterstützen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Sparkasse beim Abschluss des Kredit­vertrags ein Informations­dokument ausstellen. Es bestätigt, dass Ihr konkretes Finanzierungs­vorhaben die Nachhaltigkeits­anforderungen des Finanzierungs­rahmenwerks zum Vertrags­abschluss erfüllt. Dies ermöglicht Betrieben Transparenz und Differenzierung gegenüber anderen Markt­teilnehmern.

Was kann mit dem S‑Transformationskredit finanziert werden?

Mit dem S‑Transformationskredit können Sie Vorhaben finanzieren, die im Sinne des Finanzierungsrahmenwerks als nachhaltig eingestuft werden können – vorausgesetzt, sie erfüllen die darin festgelegten Anforderungen. Das Besondere: Es stehen über 200 Verwendungszwecke zur Verfügung. Diese decken nicht nur zentrale Themen wie Energie­effizienz, Mobilität oder erneuerbare Energien ab, sondern berücksichtigen auch eine Vielzahl branchen­spezifischer Investitions­bedarfe. Welche Möglichkeiten für Sie konkret in Frage kommen, erfahren Sie im Beratungs­gespräch mit Ihrer Sparkasse.

Wie kann ich den S-Transformationskredit abschließen?

Der erste Schritt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse – ganz gleich, ob Sie bereits eine konkrete Idee haben oder einen ersten Überblick wünschen. Ihre Sparkasse prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kredit­vergabe sowie die (oben erläuterten) speziellen Voraussetzungen für einen S‑Transformationskredit vorliegen. Wurde der S‑Transformationskredit bewilligt, reichen Sie die erforderlichen Nachweise zur vereinbarten zweck­gebundenen Verwendung ein. Sobald dieser Verwendungs­nachweis vorliegt, erhalten Sie beim Abschluss des Kredit­vertrags ein Informationsdokument. Es bestätigt, dass Ihr Finanzierungs­vorhaben die Nachhaltigkeits­anforderungen des Finanzierungs­rahmenwerks erfüllt.

Was sind die Voraussetzungen für den S‑Transformationskredit?

Sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihr Vorhaben müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und nicht CSRD-berichtspflichtig.1 Außerdem muss Ihr Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden, und die damit verbundenen Produkte oder Leistungen müssen zumindest teilweise auch hierzulande vertrieben werden. Wichtig ist außerdem, dass das Vorhaben nachvollziehbar und überprüfbar ist. Sind diese grund­sätzlichen Voraussetzungen erfüllt und Ihr Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des S‑Transformationskredits, prüft Ihre Sparkasse zusätzlich, ob es auch den Nachhaltigkeits­anforderungen entspricht, die das Finanzierungs­rahmenwerk für diesen konkreten Verwendungszweck vorsieht.

Sollte Ihr Vorhaben durch bestimmte Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) finanziert werden, gelten möglicherweise andere Voraussetzungen für die Gewährung eines S‑Transformationskredit.


Detaillierte Informationen zu diesen Voraussetzungen finden Sie in unserem Finanzierungs­­rahmenwerk in den Abschnitten "Anwendungsbereich des Finanzierungsrahmenwerks" und "Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung".

Was bedeutet „zweckgebunden“?

Ein „zweckgebundener Kredit“ kann nur für festgelegte Investitionen oder Maßnahmen genutzt werden. Für den S‑Transformationskredit sind über 200 solche Zwecke im Finanzierungs­rahmenwerk beschrieben. Ihre Sparkasse prüft gern, ob Ihr Vorhaben zu diesen Zwecken passt und die nötigen Nachhaltigkeits­standards erfüllt.

Welche Nachweise müssen nach Gewährung des S‑Transformationskredit vorgelegt werden?

Nach der Kreditvergabe müssen Sie nachweisen, dass Ihr Vorhaben die im Finanzierungs­rahmenwerk beschriebenen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt. Welche Belege oder Dokumente dafür nötig sind, hängt von Ihrem konkreten Projekt ab. Ihre Sparkasse erläutert Ihnen gern die Details.

1Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Seit 2025 sind vorbehaltlich einer Umsetzung der CSRD in nationales Recht nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständischen Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme größer als 25 Millionen Euro und mit Nettoumsatzerlösen größer als 50 Millionen Euro betroffen (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein). Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in ihren Lageberichten offenlegen. Ziel ist, Nachhaltigkeit transparenter zu machen und standardisierte Berichte zu schaffen. (Vorbehaltlich der Aktualisierung aus dem Omnibusverfahren der EU-Kommission.)

Eine Frau steht vor einer Pflanzenwand

Nachhaltigkeit und Transformation

Ihre Sparkasse begleitet Sie

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Ihr Unternehmen auf die sich ändernden Umwelt­bedingungen vorzubereiten. Und einen aktiven Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Die Sparkasse mit ihrem starken Netzwerk in der Sparkassen-Finanz­gruppe begleitet Sie auf dem Weg zu mehr Nach­haltigkeit mit umfassender Expertise und einer großen Band­breite an Produkten und Dienst­leistungen.

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