Der S‑Transformationskredit bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine Finanzierungsmöglichkeit für konkrete Vorhaben im Rahmen ihrer nachhaltigen Transformation – im Einklang mit den Anforderungen des Finanzierungsrahmenwerks der Sparkassen-Finanzgruppe.
So können zum Beispiel Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Umstellung auf Elektromobilität unterstützt werden – immer vorausgesetzt, sie entsprechen den Kriterien des Rahmenwerks.
Gemeinsam mit Ihnen entwickelt Ihre Sparkasse passgenaue Finanzierungslösungen für Ihre Branche – ob Baugewerbe, Handel oder Landwirtschaft – und begleitet Sie verlässlich auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft.
Besonders in den Bereichen Energieerzeugung, Steigerung der Energieeffizienz und E-Mobilität gibt es einfache Maßnahmen, die für fast alle Branchen relevant sind. Insgesamt kommt der S‑Transformationskredit für über 200 konkrete Verwendungszwecke (im Einklang mit den Voraussetzungen des Finanzierungsrahmenwerks) in Betracht, um Ihre nachhaltige Transformation mit passgenau vereinbarten Finanzierungskonditionen zu gestalten. In den folgenden Beispielszenarien erhalten Sie einen ersten Einblick, welche vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der S‑Transformationskredit unterstützen kann.
Ein regionaler Entsorgungsbetrieb möchte ungefährliche Kunststoffe aus Gewerbeabfällen effizienter trennen und recyceln.
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen plant die energetische Sanierung seines Firmenstandorts.
Ein Co-Working-Space möchte seine Arbeitsräume je nach Auslastung energiesparender gestalten.
Für einen Pflegedienst ist es an der Zeit, seine alten Verbrenner-Fahrzeuge gegen Elektromodelle auszutauschen.
Weitere Informationen zum Finanzierungsrahmenwerk | PDF-Dokument ansehen |
Bestätigung der ESG-Ratingagentur ISS Corporate Solution | PDF-Dokument ansehen |
Damit eine Finanzierung Ihres Vorhabens durch einen S‑Transformationskredit möglich ist, müssen sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihr Vorhaben zuerst in den Anwendungsbereich des S‑Transformationskredits fallen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Antworten auf häufige Fragen zum S‑Transformationskredit, zu Voraussetzungen und ersten Schritten für Ihre nachhaltigen Investitionen.
Der S‑Transformationskredit ist eine Finanzierungslösung für kleine und mittlere Betriebe ohne CSRD-Berichtspflicht1, um sie bei ihrer nachhaltigen Transformation zu unterstützen. Der Kredit ermöglicht, bestimmte Finanzierungsvorhaben als nachhaltig zu klassifizieren und dafür ein Informationsdokument zu erhalten. In diesem Dokument informiert die Sparkasse darüber, dass das Finanzierungsvorhaben zum Datum des Kreditvertragsabschlusses die Nachhaltigkeitsanforderungen des Finanzierungsrahmenwerks der Sparkasse erfüllt. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie den UN-Nachhaltigkeitszielen und der EU-Taxonomie, ohne sämtliche Anforderungen dieser Standards zu erfüllen.
Der S‑Transformationskredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht1 fallen. Er wurde speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstandes zugeschnitten, um den Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensaufstellung gezielt zu unterstützen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Sparkasse beim Abschluss des Kreditvertrags ein Informationsdokument ausstellen. Es bestätigt, dass Ihr konkretes Finanzierungsvorhaben die Nachhaltigkeitsanforderungen des Finanzierungsrahmenwerks zum Vertragsabschluss erfüllt. Dies ermöglicht Betrieben Transparenz und Differenzierung gegenüber anderen Marktteilnehmern.
Mit dem S‑Transformationskredit können Sie Vorhaben finanzieren, die im Sinne des Finanzierungsrahmenwerks als nachhaltig eingestuft werden können – vorausgesetzt, sie erfüllen die darin festgelegten Anforderungen. Das Besondere: Es stehen über 200 Verwendungszwecke zur Verfügung. Diese decken nicht nur zentrale Themen wie Energieeffizienz, Mobilität oder erneuerbare Energien ab, sondern berücksichtigen auch eine Vielzahl branchenspezifischer Investitionsbedarfe. Welche Möglichkeiten für Sie konkret in Frage kommen, erfahren Sie im Beratungsgespräch mit Ihrer Sparkasse.
Der erste Schritt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse – ganz gleich, ob Sie bereits eine konkrete Idee haben oder einen ersten Überblick wünschen. Ihre Sparkasse prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe sowie die (oben erläuterten) speziellen Voraussetzungen für einen S‑Transformationskredit vorliegen. Wurde der S‑Transformationskredit bewilligt, reichen Sie die erforderlichen Nachweise zur vereinbarten zweckgebundenen Verwendung ein. Sobald dieser Verwendungsnachweis vorliegt, erhalten Sie beim Abschluss des Kreditvertrags ein Informationsdokument. Es bestätigt, dass Ihr Finanzierungsvorhaben die Nachhaltigkeitsanforderungen des Finanzierungsrahmenwerks erfüllt.
Sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihr Vorhaben müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen und nicht CSRD-berichtspflichtig.1 Außerdem muss Ihr Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden, und die damit verbundenen Produkte oder Leistungen müssen zumindest teilweise auch hierzulande vertrieben werden. Wichtig ist außerdem, dass das Vorhaben nachvollziehbar und überprüfbar ist. Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt und Ihr Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des S‑Transformationskredits, prüft Ihre Sparkasse zusätzlich, ob es auch den Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht, die das Finanzierungsrahmenwerk für diesen konkreten Verwendungszweck vorsieht.
Sollte Ihr Vorhaben durch bestimmte Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) finanziert werden, gelten möglicherweise andere Voraussetzungen für die Gewährung eines S‑Transformationskredit.
Detaillierte Informationen zu diesen Voraussetzungen finden Sie in unserem Finanzierungsrahmenwerk in den Abschnitten "Anwendungsbereich des Finanzierungsrahmenwerks" und "Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung".
Ein „zweckgebundener Kredit“ kann nur für festgelegte Investitionen oder Maßnahmen genutzt werden. Für den S‑Transformationskredit sind über 200 solche Zwecke im Finanzierungsrahmenwerk beschrieben. Ihre Sparkasse prüft gern, ob Ihr Vorhaben zu diesen Zwecken passt und die nötigen Nachhaltigkeitsstandards erfüllt.
Nach der Kreditvergabe müssen Sie nachweisen, dass Ihr Vorhaben die im Finanzierungsrahmenwerk beschriebenen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt. Welche Belege oder Dokumente dafür nötig sind, hängt von Ihrem konkreten Projekt ab. Ihre Sparkasse erläutert Ihnen gern die Details.
1Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Seit 2025 sind vorbehaltlich einer Umsetzung der CSRD in nationales Recht nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittelständischen Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme größer als 25 Millionen Euro und mit Nettoumsatzerlösen größer als 50 Millionen Euro betroffen (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein). Diese Unternehmen müssen detaillierte Informationen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in ihren Lageberichten offenlegen. Ziel ist, Nachhaltigkeit transparenter zu machen und standardisierte Berichte zu schaffen. (Vorbehaltlich der Aktualisierung aus dem Omnibusverfahren der EU-Kommission.)
Nachhaltigkeit bedeutet auch, Ihr Unternehmen auf die sich ändernden Umweltbedingungen vorzubereiten. Und einen aktiven Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Die Sparkasse mit ihrem starken Netzwerk in der Sparkassen-Finanzgruppe begleitet Sie auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit mit umfassender Expertise und einer großen Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen.
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